40 Jahre Segelfluggelände Haiterbach-Nagold

- Bestand für die nächsten Jahrzehnte gesichert-

In diesem Jahr kann der Flugsportverein Nagold ein wichtiges Jubiläum feiern: nämlich das 40-jährige Bestehen des Segelfluggeländes beim Dürrenhardter Hof zwischen Nagold, Haiterbach und Gündringen. Natürlich hängt die Schaffung des Flug­geländes eng mit der Entwicklung des Vereins selbst zusammen und dieser konnte schon vor sechs Jahren sein 50-jähriges Bestehen feiern.

Die Anfänge der Segelfliegerei im Kreis Calw liegen in Wildberg. Als die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg die Fliegerei wieder erlaubten, fanden sich etliche Fliegergruppen auf dem Wächtersberg zusammen. Für alle zusammen erwies sich dieses Gelände bald als zu eng. Einige Gruppen wanderten ab, andere, darunter auch der FSV Nagold, machten sich auf die Suche nach einem neuen Fluggelände.

Ist schon die Anlage eines Fußballplatzes nicht einfach, umso größere Schwierigkeiten bereitet die Schaffung eines Fluggeländes. Da genügt es nicht nur, ein ausreichend großes Stück Land zu erwerben. Vielmehr muss es vielerlei Ansprüchen genügen. Es muss nicht nur lang genug sein um die Seile der Schleppwinde auszulegen, sondern es muss auch das gefahr­lose Starten und Landen von Flugzeugen ermöglichen und schließlich ist darauf zu achten, dass der Umweltverträglichkeit Rechnung getragen wird. Die dichte Besiedelung un­serer heimischen Landschaft macht es sehr schwierig, alle diese Dinge unter einen Hut zu bringen.

Nach einigen Jahren der Suche konnte 1967 der Besitzer des Ritterguts Dürrenhardter Hof, Graf Eduard von Uexküll, für den Abschluss eines Pachtvertrags gewonnen werden, desgleichen auch eine Reihe von Landwirten, hauptsächlich aus Haiterbach und Nagold.

Über 50 kleine Ackerparzellen galt es zu pachten und zu allem Überfluss trennt auch noch eine Gemarkungsgrenze den Flugplatz in einen Nagolder und Haiterbacher Teil. Nachdem alle Pachtverträge unter Dach und Fach waren, musste noch das luftrechtliche Genehmigungsverfahren – damals beim Regierungspräsidium Tübingen – betrieben werden. Die umliegenden Gemeinden sowie die Landkreise Calw und Horb sowie weitere Fachbehörden waren zu beteiligen. Es hätte komplizierter kaum sein können. Überall war aber der gute Wille zu spüren dem lautlosen Sport zu helfen. Am 26. Mai 1967 war die Genehmigungsurkunde endlich da.

 


 

Der erste Flugtag im Juni wurde ein bescheidenes aber fröhliches Fest. Anstelle der Einweihung mit Ansprachen vieler Würdenträger entschlossen sich die Segelflieger, sämtliche Gemeinderäte und Bürgermeister der umliegenden Gemeinden sowie die Vertreter der beteiligten Behörden zu einer Besichtigung des neuen Fluggeländes und des Flugbetriebs einzuladen. So konnte der Verein seinen Dank für das kooperative Verhalten abstatten. Manches Gemeinderatmitglied konnte im Rahmen eines Gastflugs die Ausdehnung der Gemeindegrenzen von oben betrachten.

 

Nach und nach kamen auch die Unterstellmöglichkeiten für Flugzeuge und sonstige Geräte hinzu, nicht zu vergessen den Kinderspielplatz.

 

Im Verlauf der weiteren Jahre ergaben sich zwar immer wieder Grundstückprobleme. Auf der Gemarkung Haiterbach war der FSV Nagold Beteiligter am eineinhalb Jahrzehnte dauernden Flurbereinigungsverfahren. Einige Parzellen sind dabei in das Eigentum des Vereins übergegangen. Damit haben sich die Grundstücksbewegungen beruhigt, so dass die Flieger mit dem gesicherten Bestand des Fluggeländes in den nächsten Jahrzehnten rechnen können.

Dr. Hans-Ulrich Bächle

 

 

Der Flugplatz heute, aufgenommen von Uli Kullmann, Coesfeld