In diesem Jahr kann der
Flugsportverein Nagold ein wichtiges Jubiläum feiern: nämlich das
40-jährige Bestehen des Segelfluggeländes beim Dürrenhardter Hof zwischen
Nagold, Haiterbach und Gündringen. Natürlich hängt die Schaffung des
Fluggeländes eng mit der Entwicklung des Vereins selbst zusammen und
dieser konnte schon vor sechs Jahren sein 50-jähriges Bestehen feiern.
Die Anfänge der Segelfliegerei im Kreis
Calw liegen in Wildberg. Als die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg die
Fliegerei wieder erlaubten, fanden sich etliche Fliegergruppen auf dem
Wächtersberg zusammen. Für alle zusammen erwies sich dieses Gelände bald
als zu eng. Einige Gruppen wanderten ab, andere, darunter auch der FSV
Nagold, machten sich auf die Suche nach einem neuen Fluggelände.
Ist schon die Anlage eines
Fußballplatzes nicht einfach, umso größere Schwierigkeiten bereitet die
Schaffung eines Fluggeländes. Da genügt es nicht nur, ein ausreichend
großes Stück Land zu erwerben. Vielmehr muss es vielerlei Ansprüchen
genügen. Es muss nicht nur lang genug sein um die Seile der Schleppwinde
auszulegen, sondern es muss auch das gefahrlose Starten und Landen von
Flugzeugen ermöglichen und schließlich ist darauf zu achten, dass der
Umweltverträglichkeit Rechnung getragen wird. Die dichte Besiedelung
unserer heimischen Landschaft macht es sehr schwierig, alle diese Dinge
unter einen Hut zu bringen.
Nach einigen Jahren der Suche konnte
1967 der Besitzer des Ritterguts Dürrenhardter Hof, Graf Eduard von
Uexküll, für den Abschluss eines Pachtvertrags gewonnen werden,
desgleichen auch eine Reihe von Landwirten, hauptsächlich aus Haiterbach
und Nagold.
Über 50 kleine Ackerparzellen galt es zu pachten und zu allem Überfluss
trennt auch noch eine Gemarkungsgrenze den Flugplatz in einen Nagolder und
Haiterbacher Teil. Nachdem alle Pachtverträge unter Dach und Fach waren,
musste noch das luftrechtliche Genehmigungsverfahren – damals beim
Regierungspräsidium Tübingen – betrieben werden. Die umliegenden Gemeinden
sowie die Landkreise Calw und Horb sowie weitere Fachbehörden waren zu
beteiligen. Es hätte komplizierter kaum sein können. Überall war aber der
gute Wille zu spüren dem lautlosen Sport zu helfen. Am 26. Mai 1967 war
die Genehmigungsurkunde endlich da.
Der erste Flugtag im Juni wurde ein bescheidenes aber fröhliches Fest.
Anstelle der Einweihung mit Ansprachen vieler Würdenträger entschlossen
sich die Segelflieger, sämtliche Gemeinderäte und Bürgermeister der
umliegenden Gemeinden sowie die Vertreter der beteiligten Behörden zu
einer Besichtigung des neuen Fluggeländes und des Flugbetriebs einzuladen.
So konnte der Verein seinen Dank für das kooperative Verhalten abstatten.
Manches Gemeinderatmitglied konnte im Rahmen eines Gastflugs die
Ausdehnung der Gemeindegrenzen von oben betrachten.
Nach und nach kamen auch die Unterstellmöglichkeiten für Flugzeuge und
sonstige Geräte hinzu, nicht zu vergessen den Kinderspielplatz.
Im Verlauf der weiteren Jahre ergaben sich zwar immer wieder
Grundstückprobleme. Auf der Gemarkung Haiterbach war der FSV Nagold
Beteiligter am eineinhalb Jahrzehnte dauernden Flurbereinigungsverfahren.
Einige Parzellen sind dabei in das Eigentum des Vereins übergegangen.
Damit haben sich die Grundstücksbewegungen beruhigt, so dass die Flieger
mit dem gesicherten Bestand des Fluggeländes in den nächsten Jahrzehnten
rechnen können.
Dr. Hans-Ulrich Bächle
Der Flugplatz
heute, aufgenommen von Uli Kullmann, Coesfeld
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